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Gymnasium
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Versetzung gefährdet?
Dieses Jahr haben Gymnasiasten besonders gute Chancen, nicht wiederholen zu müssen. Nach der derzeit gültigen GSO können sie noch durch Notenausgleich vorrücken, gleichzeitig gilt aber schon das Vorrücken auf Probe nach den Bedingungen der neuen GSO, die in Gänze erst am 1.8.2007 in Kraft tritt. Fünft- bis Achtklässler dürfen ohne Rücksicht auf die Noten auf Probe vorrücken, wenn die Klassenkonferenz das befürwortet, Neunt- und Zehntklässler können mit den passenden Noten vorrücken, ohne anschließend noch während einer Probezeit zittern zu müssen. (8.7.2007)
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Die Neunte wiederholen?
Die Grenze zwischen G9 und G8 sollte kein Schüler ohne Not überschreiten, zu unterschiedlich sind die Lehrpläne. Das Kultusministerium will zwar alles tun, damit die Schüler am Gymnasium wenigstens noch bis zum mittleren Abschluss kommen und empfiehlt den Schulen, das Sitzenbleiben nach Kräften zu verhindern. Was aber, wenn alle Fördermaßnahmen nicht genügen, und wenn selbst das Vorrücken auf Probe nicht in Frage kommt? Die wenigsten Neuntklässler haben das Glück, mit einer guten Französischnote an eine Realschule mit der Wahlpflichtfächergruppe IIIa zu wechseln. Einen mittleren Abschluss bietet zwar auch die Hauptschule mit ihrem M-Zweig, doch dieses Angebot erscheint nicht jedem Gymnasiasten auf Anhieb attraktiv. Was in der öffentlichen Diskussion stets untergeht: Wer in der Neunten am Gymnasium in Deutsch und Englisch nichts Schlechteres hat als die Vier kann problemlos in die zehnte Klasse der zweistufigen Wirtschaftsschule wechseln, egal, wie die anderen Noten aussehen. Selbst eine schlechte Mathenote bedeutet zumindest formal nicht das Aus. Mit dem richtigen Einsatz ist der Neustart eine Chance. In der Datenbank des Kultusministeriums finden Sie alle Wirtschaftsschulen mit zweistufiger Form.

Anmeldeschluss 4. August 2007
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Neue GSO
Die GSO ist geändert, sie tritt am 1. August 2007 in Kraft. Sie können sie auf der Website des Kultusministeriums nachlesen. Anmerkungen aus Elternvertretersicht hat Bernhard Koch zusammengestellt.
In der neuen Fassung der GSO ist der Geschäftsgang der Elternbeirats nicht mehr geregelt. Aus diesem Grunde empfiehlt sich, durch Beschluss des Elternbeirats eine Geschäftsordnung festzulegen. Hier finden Sie einen Vorschlag der Gymnasialeltern Bayern, den sie nach Ihren Bedürfnissen abändern können.
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In Wörthsee nimmt im September 2007 ein Gymnasium in freier Trägerschaft den Betrieb auf.
Informationen unter Gymnasium Wörthsee
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Elternbeirat
Formulare für den Elternbeirat:
Wenn der Elternbeirat vom Sachaufwandsträger die Genehmigung erhalten hat, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, kann er die folgenden Vordrucke verwenden:
  • Zuwendungsbestätigung für Geldspenden
  • Zuwendungsbestätigung für Sachspenden

  • Antrag auf Zuschuss für Schulfahrten

    Klassenelternsprecher
    Auf Antrag des Elternbeirats müssen im Gymnasium Klassenelternsprecher gewählt werden. Wahl, Amtszeit und Aufgaben legt der Elternbeirat fest. Sie finden hier einige Dokumente, die Ihnen die Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat und Klassenelternsprechern erleichtern sollen:
  • Meldung ans Sekretariat nach der Wahl des Klassenelternsprechers
  • Schreiben des Elternbeirats an die neuen Klassenelternsprecher

    Für die Arbeit des Klassenelternsprechers in seiner Klasse:
  • Formular einer Adressenliste für die Klasse
  • Antrag auf Zuschuss für Schulfahrten
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    Für Eltern von Gymnasiasten gibt es drei Elternverbände:
  • die Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. www.lev-gymnasien.de
  • die Gymnasialeltern Bayern www.gymnasialeltern-bayern.de
  • den Bayerischen Elternverband, auf dessen Website Sie sich im Moment befinden
    Außerdem sind auf nicht völlig geklärte Art und Weise die katholischen Eltern Mitglied bei der KED (katholische Elternschaft Deutschlands, Landesverband Bayern), die evangelischen bei der FEE (freie evangelische Elternvereinigung).

    Das Schulnetz für Gymnasien, eine Infoseite des Kultusministeriums, finden Sie unter www.gymnasium.bayern.de